Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Seminare, Workshops)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für alle abgeschlossenen Verträge zwischen Get the KiG (Dagmar Lisiecki) und der jeweiligen Teilnehmerin oder dem jeweiligen Teilnehmer.
(2) Diese AGB haben grundsätzlich Gültigkeit in der Fassung zum Zeitpunkt der Anmeldung.
(3) Sollten die Teilnehmerin oder der Teilnehmer anderslautende Bedingungen verwenden, gelten auch dann diese hier aufgeführten AGB. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen an die Teilnehmerin oder den Teilnehmer erbracht werden, die seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die auf dieser website angebotenen Veranstaltungen  stellen noch kein bindendes Angebot dar.
(2) Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars macht die Teilnehmerin/ der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages. Gleichzeitig werden mit dem Absenden des Anmeldeformulars von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer diese AGB vollumfänglich für das Rechtsverhältnis mit Get the KiG (Dagmar Lisiecki) anerkannt. Dies geschieht durch Anklicken des Feldes "Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
(3) Nach Eingang des Formulars erhält die Teilnehmerin/ der Teilnehmer eine von ihr/ ihm zu unterschreibende Anmeldung. Dieser liegen die ABGs in schriftlicher Form bei. Erst, wenn diese von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer unterzeichnete Anmeldung Get the KiG (Dagmar Lisiecki) vorliegt und sie schriftlich bestätigt wurde (durch E-Mail, Post, Fax), ist der Abschluss des Vertrags zustande gekommen.
(4) Die Teilnahmeplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

§ 3 Leistungen und Pflichten von Get the KiG (Dagmar Lisiecki)
(1) Bei allen Veranstaltungen gibt es eine Mindestteilnehmerzahl, die jeweils mit der Ausschreibung der Veranstaltung angegeben wird. Ist diese nicht erreicht, wird die Veranstaltung abgesagt. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer vollumfänglich zurückerstattet. Darüber hinaus erfolgen keinerlei Erstattungen, z.B. für Übernachtungskosten, Stornogebühren für Übernachtungen, Fahrtkosten usw.
(2) Get the KiG (Dagmar Lisiecki) behält sich vor, aus wichtigem Grund kurzfristig Veranstaltungen abzusagen, z.B. wegen Erkrankung der Kursleitung oder bei höherer Gewalt. Auch in diesem Fall werden ausschließlich die bereits gezahlten Veranstaltungsgebühren vollumfänglich erstattet. Darüber hinaus erfolgen keinerlei Erstattungen, z.B. für Übernachtungskosten, Stornogebühren für Übernachtungen, Fahrtkosten usw.
(3) Die Anzahl der Teilnehmer in den Veranstaltungen ist begrenzt. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist, werden nachfolgend eingehende Anmeldungen entsprechend dem Eingang der Anmeldung in eine Warteliste aufgenommen. Sofern eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer gem. § 6 seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt und keine Ersatzteilnehmerin/ keinen Ersatzteilnehmer verbindlich benennt, erfolgt gem. der Warteliste ein Angebot auf Teilnahme an der Veranstaltung. Dieses Angebot muss innerhalb von 2 Werktagen schriftlich angenommen werden, da ansonsten der Veranstaltungsplatz der nächsten Anwärterin/ dem nächsten Anwärter gem. Warteliste angeboten wird.
(4) Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen geleitet. Sie ersetzen jedoch weder Maßnahmen eines Arztes noch eines Heilpraktikers oder Psychotherapeuten.

§ 4 Pflichten der Teilnehmerin/ des Teilnehmers
(1) Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer hat sowohl die Veranstaltungsräume, sämtliche Einrichtungen und Materialien pfleglich zu behandeln. Verstöße gegen "die guten Sitten" auch im Hinblick auf das Auftreten in der Veranstaltung gegenüber anderen Personen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne jegliche Kostenerstattung führen.
(2) Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer verpflichtet sich, alle während der Veranstaltung von anderen Teilnehmerinnen/ Teilnehmern erfahrenen Informationen vertraulich zu behandeln und nach der Veranstaltung Stillschweigen hierüber zu bewahren.

§ 5 Widerruf der Teilnehmerin/ des Teilnehmers
Die verbindliche Vereinbarung über die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages erklärt werden. Sie muss unabhängig von dieser 14-Tages-Frist 4 Wochen vor Beginn des Seminars erklärt werden. Ein verspäteter Wiederruf ist wirkungslos. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist nur ein Rücktritt gem. § 6 möglich.

§ 6 Rücktritt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers
(1) Ein Rücktritt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers vom Vertrag muss schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Eine Ersatzteilnehmerin/ ein Ersatzteilnehmer kann verbindlich benannt werden unter Angabe der Kontaktdaten (Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Tel.-Nr.). Die absagende Teilnehmerin/ der absagende Teilnehmer bleibt in diesem Falle weiterhin Vertragspartner und ist zur vereinbarten Zahlung verpflichtet.
(2) Sofern gem. Abs. 1 keine Ersatzteilnehmerin/ kein Ersatzteilnehmer den Veranstaltungsplatz einnimmt, hat die absagende Teilnehmerin/ der absagende Teilnehmer
(a) bei Besetzung der Veranstaltungsplatzes über die Warteliste gem. § 3 Abs. 3 für den entstehenden Verwaltungsaufwand 20% der ausgewiesenen Veranstaltungsgebühren zu entrichten
(b) bei Nichtbesetzung des Veranstaltungsplatzes über die Warteliste gem. § 3 Abs. 3 die Hälfte (50%) der ausgewiesenen Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
(3) Sofern der Rücktritt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers vom Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, sind 75% der Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
(4) Ist die Teilnehmerin/ der Teilnehmer aufgrund von Erkrankung verhindert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Nach Absprache mit Get the KiG (Dagmar Lisiecki) kann die Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt gem. entsprechender Vereinbarung erfolgen. In diesem Fall entstehen bei Absage der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer keine Kosten.
(5) Erfolgt keine Absage, ist die vollständige Veranstaltungsgebühr geschuldet und zu zahlen.

§ 7 Veranstaltungsgebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die genannten Preise verstehen sich inkl. 19% USt.
(2) Die Veranstaltungsgebühren werden mit Abschluss des Vertrages gem. § 2 Abs. 3 fällig und sind bis spätestens 2 Wochen nach Eingang der Anmeldebestätigung zu zahlen. Die Zahlung kann durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Erfolgt die Zahlung verspätet, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 8 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen und die hierin stattfindenden geistigen und/ oder energetischen Arbeiten ersetzen unter keinen Umständen Behandlungen und/ oder die Wirkung therapeutischer Maßnahmen eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist eine im üblichen Sinne "normale" körperliche, geistige und seelische Belastbarkeit.

§ 9 Datensicherheit
(1) Die zur Anmeldung und Durchführung inklusive der Abrechnung der Veranstaltung erhobenen persönlichen Daten der Teilnehmerin/ des Teilnehmers werden von Get the KiG (Dagmar Lisiecki), den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen vertraulich behandelt. Sie dienen grundsätzlich geschäftsinternen Zwecken. Eine Weitergabe erfolgt nur mit Einwilligung bzw. aufgrund bestehender gesetzlicher und/ oder richterlicher Notwendigkeiten.
(2) Gespeicherte, personenbezogene Daten können jederzeit beauskunftet werden. Eine Löschung erfolgt aufgrund des Widerrufs der Einwilligung oder aus entsprechenden gesetzlichen Gründen.
(3) Get the KiG (Dagmar Lisiecki) übernimmt aufgrund unverschlüsselter Kommunikation im Internet keine Gewähr dafür, dass Daten durch Dritte eingesehen werden können.

§ 10 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Get the KiG (Dagmar Lisiecki) und der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer Anwendung.
(2) Gerichtsstand ist Wiesbaden.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird oder eine Lücke enthält, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Bei einer unwirksamen Regelung verpflichten sich beide Seiten, anstelle des unwirksamen Bestandteils eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht bzw. die Lücke ausfüllt.